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Aktenzeichen:  L 6 KR 80/14 ZVW 
Entscheidungsdatum:  11.05.2017 
Gericht:  LSG Mecklenburg-Vorpommern
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Kuba-Therapie 
Indikation  Retinitis Pigmentosa 
Schweregrad:  hinreichend

Nach BSG-Rechtsprechung entspricht die drohende Erblindung einer Krankheit, die wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit vergleichbar ist. Dies entspricht inzwischen allerdings nicht mehr der Rechtsprechung des BVerfG!
Alternativen:  nicht verfügbar
Eignung:  nein

Zwar lägen nach bindenden Vorgaben des BSG abstrakt ausreichende auf Indizien gestützte Hinweise vor; im Einzelfall fehle es aber jedenfalls an der Überprüfbarkeit der Methode durch fehlende, aber von der Fachwelt geforderten Publikationen.
Bemerkung:  Das Verfahren läuft seit der Entscheidung des SG Neubrandenburg am 24. März 2006. Die Entscheidungen des LSG wurden vom BSG zweimal aufgehoben. Diese letzte Entscheidung ist nun soweit ersichtlich rechtskräftig. 
Verfahrensgang:   

 

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