Aktenzeichen: | L 6 KR 80/14 ZVW |
Entscheidungsdatum: | 11.05.2017 |
Gericht: | LSG Mecklenburg-Vorpommern |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Kuba-Therapie |
Indikation | Retinitis Pigmentosa |
Schweregrad: |
hinreichend Nach BSG-Rechtsprechung entspricht die drohende Erblindung einer Krankheit, die wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit vergleichbar ist. Dies entspricht inzwischen allerdings nicht mehr der Rechtsprechung des BVerfG! |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: |
nein Zwar lägen nach bindenden Vorgaben des BSG abstrakt ausreichende auf Indizien gestützte Hinweise vor; im Einzelfall fehle es aber jedenfalls an der Überprüfbarkeit der Methode durch fehlende, aber von der Fachwelt geforderten Publikationen. |
Bemerkung: | Das Verfahren läuft seit der Entscheidung des SG Neubrandenburg am 24. März 2006. Die Entscheidungen des LSG wurden vom BSG zweimal aufgehoben. Diese letzte Entscheidung ist nun soweit ersichtlich rechtskräftig. |
Verfahrensgang: |