Aktenzeichen: | L 5 KR 1653/15 |
Entscheidungsdatum: | 22.02.2017 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | Immuntherapie mit dendritischen Zellen |
Indikation | rezidiviertes Glioblastom |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
nicht verfügbar eine erneute Chemotherapie ist von den Gutachtern als nicht erfolgversprechend eingestuft worden |
Eignung: |
ja Der im Tenor ablehnenden Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft entnimmt der Senat zumindest die Empfehlung Krebsbehandlung mit dendritischen Zellen im Rahmen klinischer Studien durchzuführen. Zudem liegen laut Gutachten einige Phase-1- und Phase-II-Studien mit nicht aussichtslosen Ergebnissen vor. Auch wenn nicht alle Gutachter die Indizienlage als ausreichend ansehen, kommt der Senat insgesamt zu einem positiven Ergebnis. Die Methode sei in keinem Fall ein unseriöses Heilungsversprechen. |
Verfahrensgang: |