Aktenzeichen: | S 17 KR 407/16 |
Entscheidungsdatum: | 22.02.2017 |
Gericht: | SG Speyer |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | OkuStim-System (Hilfsmittel) |
Indikation | Retinopathia pigmentosa beidseits |
Schweregrad: |
hinreichend Der Klägerin droht die vollständige Erblindung. Dies sei wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung vergleichbar. |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: |
ja Es liegen Anwendungsbeobachtungen und kleinere klinische Studien vor, die der Kammer im Gesamtbild als Eignungsnachweis ausreichend erscheinen. |
Bemerkung: | Die Entscheidung geht hinsichtlich der Bewertung des Schweregrades über die inzwischen bestätigte enge Auslegung des BVerfG hinaus. Dieses fordert eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage. Diese dürfte hier nicht vorliegen. Der Gesetzgeber ist in § 2 Abs. 1a SGB V darüber allerdings hinausgegangen. |
Verfahrensgang: |