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Rechtsprechung der Sozialgerichte aufgrund des "Nikolaus-Beschlusses"

Herzlich willkommen beim Nikolaus-Projekt des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht der Ruhr-Universität Bochum.

Wir bieten Ihnen auf dieser Homepage eine Auswertung der verfügbaren sozialgerichtlichen Entscheidungen, die aufgrund des sogenannten Nikolaus-Beschlusses ergangen sind und diesen konkretisieren und weiterentwickeln. Diese können Sie über unsere Suchmaschine abfragen und dabei gezielt nach Krankheitsbildern, medizinischen Methoden oder bestimmten Ergebnistypen suchen. Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert. Daneben finden Sie hier Infornmationen zu den Hintergründen und zur Einordnung des Nikolaus-Beschlusses sowie weiterführende Literaturhinweise.

Der sogenannte Nikolaus-Beschluss ist eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98). Ihren einprägsamen Namen verdankt sie Prof. Dr. Thorsten Kingreen (vgl. NJW 2006, 877, 880). In dem zu Grunde liegenden Rechtsstreit begehrte ein gesetzlich krankenversicherter Patient, der an Duchenn´scher Muskeldystrophie litt, die Kostenerstattung für die Behandlung im Wege der Bioresonanztherapie. Dieses lehnte seine Krankenkasse mit dem Verweis auf gesetzlich vorgeschriebene Leistungsbeschränkungen ab. In dem daraus resultierenden Rechtsstreit wurde die Position der Krankenkasse nach unterschiedlichen Entscheidungen von Sozial- und Landessozialgericht vom Bundessozialgericht bestätigt. Schließlich erkannte jedoch das angerufene Bundesverfassungsgericht in der Haltung der Krankenkasse und den ablehnenden Entscheidungen der Fachgerichte einen Verstoß gegen Grundrechte und das Sozialstaatsprinzip.

Haben Sie Fragen, Kritik oder Feedback? Kontaktieren Sie uns bitte! Haben Sie den Nikolaus-Beschluss in einer Veröffentlichung thematisiert? Wir nehmen Ihren Beitrag gerne in unsere Literaturübersicht auf.

BVerfG: Nikolaus-Anspruch nur bei höchster Lebensgefahr
Das BVerfG hat seine Nikolaus-Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass die verfassungsunmittelbare Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen, nicht aber bei damit wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen entsteht. Das hatte das BSG in ständiger Rechtsprechung angenommen. Auch der Gesetzgeber war bei der "Umsetzung" des Nikolaus-Beschlusses mit Einführung des § 2 Abs. 1a SGB V davon ausgegangen. [mehr...]

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