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Aktenzeichen:  B 1 KR 23/11 R 
Entscheidungsdatum:  03.07.2012 
Gericht:  BSG Kassel
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Uropol-S / Gepan instill (Medizinprodukt) 
Indikation  interstitiellen Cystitis (chronisch progressive Erkrankung der Harnblase) 
Bemerkung:  Das BSG stellt zunächst fest, dass die Klage im Gegensatz zur Auffassung des LSG zulässig ist. Da es hier nicht um eine Therapie oder ein Arzneimittel, sondern um ein Medizinprodukt geht, beziehen sich zunächst weder die streitenden Parteien noch das Gericht auf den Nikolaus-Beschluss. Allerdings macht die Klägerin einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ausnahmsweise Aufnahme des Medizinprodukts in den Leistungskatalog der GKV geltend, auf den im nachgehenden Verfahren vor dem BVerfG auch in Bezug auf den Nikolaus-Beschluss eingegangen wird. 
Letzte Instanz:  10.11.2015 - BVerfG Karlsruhe 1 BvR 2056/12 

 

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