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Aktenzeichen:  L 1 KR 469/10 
Entscheidungsdatum:  06.10.2011 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Lichtschutzmittel (mit Faktor 50+) 
Indikation  polymorphe Lichtdermatose, atopische Dermatitis 
Schweregrad:  nicht hinreichend

,
Bemerkung:  Lichtschutzmittel ist schon deshalb nicht vom Leistungsumfang der GKV umfasst, weil es sich dabei nicht um eine Krankenbehandlung iSd §27 SGB V handelt. 
Verfahrensgang:   

 

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