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Aktenzeichen:  L 1 KR 21/13 
Entscheidungsdatum:  18.12.2014 
Gericht:  LSG Niedersachsen-Bremen
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Behandlung mit Ganzkörper-Hyperthermie 
Indikation  CUP-Syndrom (Krebserkrankung bei unbekanntem Primärtumor) mit Metastasierung in Leber, Lunge, Milz, Bauchspeicheldrüse, Magen, Magenwand und Lymphknoten 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  nicht verfügbar

Chemotherapien, Antikörpertherapie und Avastin hatten den Zustand nicht positiv beeinflusst.
Eignung:  ja

Der Senat weist darauf hin, dass nach BSG-Rechtsprechung die Anforderungen an die Indizien für den Behandlungserfolg desto geringer sind, je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation ist. Hier lag eine schwerste Krebserkrankung mit Metastasen in einer Vielzahl von Organen vor. Gleichzeitig hatte sich nach der ersten Behandlung mit Hyperthermie die Gesundheitssituation des Klägers deutlich gebessert. Somit hält der Senat die Hyperthermie hier ausnahmsweise für geeignet.
Verfahrensgang: 
     

     

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