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Aktenzeichen:  L 11 KR 2864/13 
Entscheidungsdatum:  30.09.2014 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Implantation einer Intraokularlinse 
Indikation  Keratokonus auf beiden Augen sowie Astigmatismus 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Erhebliche Einschränkung der Sehfähigkeit ist nicht mit Erblindung gleichzusetzen.
Bemerkung:  Der Senat verneint auch einen Seltenheitsfall. 
Verfahrensgang: 
     

     

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