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Aktenzeichen:  S 38 KA 188/13 
Entscheidungsdatum:  12.02.2014 
Gericht:  SG München
Ergebnis:  positiv 
Ergebnis-Typ:  > BVerfG 
Therapie:  Dronabinol zur Symptomkomtrolle: Appetitlosigkeit, Antimese Gewichtsverlust  
Indikation  Ovarialkarzinom  
Schweregrad:  hinreichend

Keine Krebserkrankung im Anfangsstadium - Notstandsähnliche Situation angesichts fortschreitender Metastasierung im Bauchraum.
Alternativen:  nicht verfügbar

Hochdosierte B-Vitamine, Pepsinwein, Ambra D 6 oder Bitterstern waren im konkreten Fall nicht anwendbar, da die Verdauungsfunktion durch ausgedehnte abdominelle Metastasierung.
Eignung:  ja

Wird auch im stationären Bereich angewendet.
Bemerkung:  Dass mit Dronabinol nicht die Haupterkrankung, sondern lediglich Begleitsymptome behandelt wurden ist nach Auffassung der Kammer unschädlich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2010, Az. L 6 KR 286/09). Zunächst sei es bei einem derart komplexen und schweren Krankheitsbild sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, zu differenzieren und abzuschichten, welche Therapie/Verordnung der Behandlung der Grunderkrankung welche der Behandlung von Begleitsymptomen diene. Erforderlich sei mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.02.2007, Az 1 BvR 3101/06 aber ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Therapiegrund/Verordnungsgrund und der Haupterkrankung sowie, dass der Therapiegrund/Verordnungsgrund einen bedeutenden Faktor im Gesamtrisikoprofil darstelle.  
Verfahrensgang: 
     

     

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