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Aktenzeichen:  S 12 KA 462/11 
Entscheidungsdatum:  31.05.2013 
Gericht:  SG Marburg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Leukonorm  
Indikation  Larynxpapillomatose als Folge einer Infektion mit einem humanen Papillomavirus  
Schweregrad:  hinreichend

wird unterstellt
Alternativen:  verfügbar

Es handelt sich nicht um eine primäre Behandlungsmethode, sondern um eine Begleitmedikation. Leukonorm dient allein der vorbeugenden Therapie und damit nur der Unterstützung anderer therapeutischer Maßnahmen aber nicht unmittelbar zur Behandlung der lebensbedrohlichen Krankheit selbst.
Verfahrensgang: 
     

     

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