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Aktenzeichen:  S 8 KR 272/13 ER 
Entscheidungsdatum:  07.06.2013 
Gericht:  SG Koblenz
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  positiv 
Ergebnis-Typ:  > BVerfG 
Therapie:  Prophylaktischer Off-Label-Use von Cytotect Cp (Immunglobolin-Präparat) zur Verhinderung einer CMV-Infektion des Fötus der Patientin. 
Indikation  Infektion der in der 6. Woche schwangeren Patientin mit einem Cytomegalie-Virus (CMV). Drohende Infektion des Fötus. 
Schweregrad:  hinreichend

Die CMV-Infektion birgt für die Schwangere selbst keine größeren Risiken. Eine Infektion des Fötus kann jedoch zu erheblichen Folgeschäden, wie einer mentalen Retardierung, einer psychomotorischen Schädigung, einer Cerebralparese oder einer sensoneuronalen Hörschädigung führen. Diese Schäden sind einer lebensbedrohlichen Krankheit gelich zu werten.
Alternativen:  nicht verfügbar
Eignung:  ja

Da es sich um keine bestehende Erkrankung, sondern nur eine konkret drohende Erkrankung handelt, gelten strengere Anforderungen an die Wirkungsfähigkeit. Die signifikante Senkung der Infektionsgefahr ist aber durch Studien positiv nachgewiesen. Daneben wird ein europäisches Zulassungsverfahren für die vorliegende Indikation derzeit betrieben wird.
Bemerkung:  Es besteht eine Regelungslücke im SGB V was den Schutz Ungeborener anbelangt. Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2011 - L 5 KR 177/10 an, wonach die Erkrankungen, bzw. drohenden Erkrankungen des Fötus praktisch mit einer entsprechenden Erkrankung der versicherten Mutter gleichzustellen sind.  
Verfahrensgang: 
     

     

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