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Aktenzeichen:  L 4 KR 49/13 
Entscheidungsdatum:  09.11.2017 
Gericht:  LSG Bayern
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  zelluläre Immuntherapie mit dendritischen Zellen, natürlichen Killerzellen, inaktivierten onkolytischen Viren und Hyperthermie 
Indikation  metastasiertes Mammakarzinom 
Schweregrad:  hinreichend
Eignung:  nein

Auch eine rein palliative Therapie müsse für den Versicherten positiv spürbar sein und zu einer positiven Auswirkung für den Versicherten führen. Rein psychologische Effekte seien dafür nicht ausreichend.
Verfahrensgang: 
     

     

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